Abschlüsse

Für die Abschlüsse unserer Oberschülerinnen und -schüler gelten folgende Bedingungen (alle Angaben ohne Gewähr, erstellt als Zusammenfassung der aktuell geltenden Erlasslage). 

Zunächst versuchen wir durch ein Schaubild eine knappe Zusammenfassung zu geben. Des Weiteren gibt es die Downloadmöglichkeit einer ausführlicheren Darstellung im Acrobat-Format. 

Ergänzt werden alle Angaben durch eine Liste der häufigsten Fragen zu den Abschlussprüfungen des Sekundarbereichs I sowie dem offiziellen Link zur Themenseite des Landes Niedersachsen hinsichtlich des jeweils aktuellen Prüfungsdurchgangs.

Gymnasiales Niveau – der E+ Kurs

Mehr“ bieten, den möglichen Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach dem Erweiterten Sekundarabschluss I bestmöglich vorbereiten, das ist das Ziel des Besuchs eines E+-Kurses an der Thomas-Morus-Schule.

Die TMS liegt gegenüber der Angelaschule, eines Gymnasiums, ebenfalls in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück, an der Bramstraße in Haste. Angelaschule und TMS kooperieren im Bereich des Ausbringens von Kursunterricht auf erhöhtem und zusätzlichen (gymnasialen) Niveau in der Oberschule. Schülerinnen und Schüler, die im E-Kurs zeigen, dass sie zusätzliches Anforderungsniveau bearbeiten möchten und können, werden von den Fachlehrer*innen für den Besuch des E+- Kurses vorgeschlagen.

Leistungsbeurteilung im E+-Kurs:

Die Thomas-Morus-Schule hat als anerkannte Ersatzschule in Absprache mit dem Kultusministerium die Möglichkeit, den höheren Anspruch des Unterrichts durch die Bemerkung „Der Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erfolgt auf erhöhter und zusätzlicher Anspruchsebene in Anlehnung an die Vorgaben des Kerncurriculums für das Gymnasium“ auf dem Zeugnis kenntlich zu machen. Des Weiteren muss bei jeder Benotung einer Leistung der Anspruch eines E-Kurses zugrunde gelegt werden. Wenn ein*e Schüler*in also bei einer Leistungsabfrage auf Gymnasialniveau eine befriedigende Leistung erzielt, ist es möglich, diese Leistung aufzustufen, da der Anspruch auf Realschulebene geringer gewesen wäre. Die Abschlussprüfung des E+-Kurses entspricht der des E-Kurses (es ist die gleiche Prüfung), da es auf Landesebene keinen E+-Kurs gibt. Ergo ist die Zensur, die ein*e Schüler*in in dieser Überprüfung erreicht, auch seine reale Abschlussprüfungsnote, da sie/er auf E-Kurs-Niveau geprüft wird. Bestenfalls ermöglicht ihr/ihm sein auf erhöhter Ebene durchlaufener Unterricht eine bessere Zensur als der/dem Schüler*in, die/der durchgängig auf E-Kurs-Niveau unterrichtet wurde.

Grundsätzlich gilt, dass der unterrichtende Lehrer seine pädagogische Wahrnehmung der Schüler*innenleistung in einer zu vergebenden Zensur abbildet. „Welche Leistung erreicht diese*r Schüler*in nach den Anforderungen des Curriculums für die Inhalte des Mathematik-/Englisch-/Deutschunterrichts der Realschule?“, ist die Fragestellung des Zensierenden.

Bei der Benotung trägt die/der Fachlehrer*in die pädagogische Verantwortung. Es geht, wie in allen anderen Fächern auch, die gesamt erbrachte Leistung der/des Schüler*in mit Blick auf alle darüber hinaus wahrzunehmenden persönlichen Bedingungen dieses Menschen in der Zensur abzubilden.

Die Abschlussprüfungsergebnisse der E+-Kursschüler*innen der vergangenen Schuljahre sprechen eine eindeutige Sprache. Im E+-Kurs erhalten die Schüler*innen ein tolles Fundament für spätere gymnasiale Arbeit.

Häufige Fragen

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können an der Oberschule folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums sowie eines Beruflichen Gymnasiums berechtigt,
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
 

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss sowie der Abschluss der Förderschule Lernen erworben werden.

Der Erwerb aller Abschlüsse ist an bestimmte Notenvoraussetzungen gebunden. Auf das Erreichen dieser Notenvoraussetzungen haben die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung einen großen Einfluss. In den drei bzw. vier Fächern der Abschlussprüfung (schriftliche Prüfungsfächer und mündliches Prüfungsfach) darf die Note „Ausreichend“ in der Jahresendnote nur in einem Fach unterschritten werden. Das heißt, zweimal „Mangelhaft“ als Jahresnote in Fächern der Abschlussprüfung bedeutet: Kein Abschluss!

Das Niedersächsische Kultusministerium verfolgt das Ziel, mit den Prüfungen die Qualität der Abschlüsse und vergleichbare Leistungsanforderungen innerhalb einer Schule und unter den Schulen des Landes und im Bundesgebiet zu sichern. Inzwischen werden in fast allen Bundesländern Abschlussprüfungen dieser Art durchgeführt.

Voraussetzung für den Erwerb eines Abschlusses im Jahrgang 9 und 10 der Allgemeinbildenden Schule ist die Teilnahme an den Abschlussprüfungen. Schülerinnen und Schüler, die die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne Abschlussprüfung verlassen, erhalten lediglich ein Abgangszeugnis.

Die schriftliche Abschlussprüfung ist gleichzeitig auch die letzte zu zensierende schriftliche Lernkontrolle des Schuljahres. Das Ergebnis fließt mit besonderer Gewichtung in die Gesamtjahresnote ein.
Die mündlichen Abschlussprüfungen sind zusätzliche Prüfungen.

MathematikDeutsch und Englisch sind in Klasse 10 der Oberschule für alle verbindliche schriftliche Prüfungsfächer. Im Jahrgang 9 der Oberschule findet eine schriftliche Prüfung in Deutsch und Mathematik statt.

Alle Schüler der 10. Klassen werden in Englisch mündlich geprüft. Die mdl. Prüfungen werden als Gruppenprüfung (max. 2 oder 3 Personen) durchgeführt.

Die Note für diese mündliche Teilprüfung fließt zu einem Drittel in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.

Außer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport kannst du bis auf Wahlpflichtkurse jedes Fach wählen, du kannst dich also für ein Fach deiner Wahl entscheiden.

Wenn deine schriftliche Prüfung in MathematikDeutsch oder Englisch überhaupt nicht deinen Erwartungen entsprochen hat, kannst du maximal eine zusätzliche mündliche Prüfung beantragen, um eine bessere Jahresendnote zu bekommen. Dabei ist die mündliche Prüfung in Englisch nicht eine Wiederholung der mündlichen Pflichtprüfung in Englisch (siehe Frage 9). Gegenstand der zusätzlichen mündlichen Prüfung sind alle Kompetenzbereiche des Faches Englisch.
In jedem Fall solltest du dich für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches von deinem Klassenlehrer oder deinem Fachlehrer beraten lassen.
Darüber hinaus kann sich auch die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung dafür entscheiden, dich in Deutsch, Mathematik oder Englisch zusätzlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung muss dir spätestens 4 Werktage vor dem Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.



Du kannst für die mündliche Prüfung natürlich auch ein Epochalfach aus dem ersten Halbjahr wählen. Ein Fach aus dem ersten Halbjahr setzt aber eine umfangreiche Wiederholung voraus und du hast vielleicht den Fachlehrer / die Fachlehrerin überhaupt nicht mehr im Unterricht.

Die Note für die mündliche Prüfung macht außer in Mathematik, Deutsch und Englisch ein Drittel der Jahresendnote (Zeugnisnote) aus.

Beispiel Biologie:

Vornote:4,0 Vornote:4,0
Mdl. Prfg.:3 Mdl. Prfg.:2
Jahresendnote:4 Jahresendnote:3
Wenn du Deutsch, Mathematik oder Englisch als zusätzliches mündliches Prüfungsfach gewählt hast oder die Prüfungskommission für dich in einem dieser Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt hat, damit du noch einen Abschluss erreichen kannst, dann setzt sich die Prüfungsnote (nicht die Zeugnisnote) aus zwei Dritteln schriftlicher und einem Drittel mündlicher Prüfungsleistung zusammen. Die Gesamtgewichtung (ein Drittel der Jahresendnote) bleibt bestehen.
Beispiel Deutsch:
Vornote:2,0 Vornote:2,0 Vornote:2,3
Schriftl. Prfg.:4 Schriftl. Prfg.:4 Schriftl. Prfg.:4
Mdl. Prfg.:3 Mdl. Prfg.:2 Mdl. Prfg.:2
Jahresendnote:3 Jahresendnote:2 Jahresendnote:3

Dein Lehrer / deine Lehrerin in dem von dir gewählten Fach legt die für dich vorgesehenen Prüfungsaufgaben fest und führt auch die mündliche Prüfung durch. Eine weitere Fachlehrkraft der Schule hat vor allem die Aufgabe, ein Protokoll von der mündlichen Überprüfung anzufertigen, ist aber auch an der Notenfindung beteiligt. Der Schulleiter hat das Recht an mündlichen Prüfungen teilzunehmen. Im Unterschied zu den schriftlichen Prüfungen gibt es für die mündliche Prüfung keine zentralen Prüfungsaufgaben durch das Land Niedersachsen.

Wenn du keine Lust hast, zu spät aufgestanden bist, also aus Gründen nicht teilnimmst, die du selbst zu vertreten hast, wird der jeweilige Prüfungsteil mit der Note ‚Ungenügend‘ bewertet.
Fehlst du am Prüfungstag aus Krankheitsgründen, müssen deine Eltern die Schule spätestens am Prüfungstag bis 8:00 Uhr telefonisch informieren. Außerdem muss ein ein ärztliches Attest zeitnah nachgereicht werden. Du erhältst dann die Gelegenheit die Prüfung nachzuholen.