Die Paragraphen 42 bis 45 des Gesetzes für Schulen in Trägeschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück (StiftSchG) regeln die Elternmitwirkung an unserer Schule.

§ 42
Elternmitwirkung
Eltern wirken auf vielfältige Weise an der Gestaltung des Schullebens und der Arbeit in der Schule
mit, insbesondere durch
– Klassenelternschaften
– den Schulelternrat
– Vertreter in den Konferenzen.

§ 43
Klassenelternschaft
(1) Die Eltern der Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Die Klassenelternschaft berät
in Angelegenheiten der Klasse.
(2) Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte
– den Klassenelternsprecher
– den Vertreter des Klassenelternsprechers
– die Vertreter für die Klassenkonferenzen.
(3) Der Klassenelternsprecher beruft in Abstimmung mit dem Klassenlehrer mindestens einmal im
Schuljahr eine Versammlung der Klassenelternschaft ein und leitet sie. Eine Einberufung hat außerdem innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen, wenn ein Fünftel der Eltern, der Schulleiter oder der
Klassenlehrer es verlangen.
(4) An den Versammlungen der Klassenelternschaft nehmen auf Einladung auch der Klassenlehrer,
die Fachlehrer und der Schulleiter teil.

§ 44
Schulelternrat
(1) An jeder Schule wird ein Schulelternrat gebildet. Mitglieer des Schulelternrates sind
– die Klassenelternsprecher
– die Vertreter der Klassenelternsprecher.
Der Schulleiter nimmt mit beratender Stimme an den Versammlungen des Schulelternrates teil.
(2) Der Schulelternrat beschließt in Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Eltern betreffen, insbesondere über
– Anträge an die Schulkonferenz
– Anträge an Teilkonferenzen
– Aufgaben des Vorstandes des Schulelternrates.
(3) Der Schulelternrat kann die Schule betreffende Angelegenheiten erörtern und Vorschläge unterbreiten, insbesondere
– zum Schulprofil
– zur Planung und Gestaltung des Unterrichts
– zur Schulpastoral
– zur Finanzierung von innerschulischen Angelegenheiten
– zur Schulorganisation
– zur Planung und Gestaltung von Schulveranstaltungen.
(4) Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den Vorstand des Schulelternrates und die Elternvertreter für die Konferenzen mit Ausnahme der Elternvertreter für die Klassenkonferenzen. Die Elternvertreter für die Fachkonferenzen müssen nicht Mitglieder des Schulelternrates sein.
(5) Im Vorstand des Schulelternrates sollen die Schulformen und die Schulstufen angemessen vertreten sein. Dem Vorstand des Schulelternrates gehören an:
– der Schulelternsprecher
– der Vertreter des Schulelternsprechers
– bis zu sieben Beisitzer.
(6) Der Schulelternrat schlägt in der letzten Sitzung des laufenden Schuljahres für das folgende
Schuljahr mindestens zwei Vertreter für die Ordnungsmaßnahmenkonferenz vor. Diese müssen
nicht Mitglieder des Schulelternrates sein.
(7) Der Schulelternrat tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr auf Einladung des Schulelternsprechers zusammen. Darüber hinaus kann der Schulleiter den Schulelternrat einberufen.

§ 45
Gesamtelternrat
(1) Je zwei Vorstandsmitglieder der Elternräte der Stiftungsschulen bilden den Gesamtelternrat unter
der Geschäftsführung des Schulträgers.
(2) Der Gesamtelternrat kann die Schulen betreffende Angelegenheiten erörtern und Vorschläge
unterbreiten, insbesondere durch
– Anträge für den Stiftungsrat
– Stellungnahmen zu Entscheidungen des Schulträgers.
Er schlägt die Vertreter der Elternschaft im Stiftungsrat vor.

(3) Davon unberührt bleibt das Recht der Schulelternräte, insbesondere zum Zweck der gegenseitigen Information, Bereichselternräte zu bilden.

Die Schulelternratsvorsitzenden Frau Dr. Maren Raude (9a) – maren.raude(at)tms-os.de und stellvertretend Frau Daniela Stürenberg (9c) – daniela.stuerenberg(at)tms-os.de sind jederzeit per Email ansprechbar und klären gerne Anfragen aller Eltern der Schule.

Dem Schulelternvorstand der Thomas-Morus-Schule gehören an:

Ein Foto des aktuellen Elternvorstands 2023/24 folgt nach der nächsten Vorstandssitzung.

Nicole Schuckmann

nicole.schuckmann(at)tms-os.de

10d
Christina Hermeling-Rosing 6d
Sharon Woyciechowski

sharon.woyciechowski@tms-os.de

6e
Dr. Maren Raude

maren.raude(at)tms-os.de

6b
Miriam Schiffmann

miriam.schiffmann(at)tms-os.de

7d
Verena Hörnschemeyer

verena.hoernschemeyer(at)tms-os.de

9a
Melanie Rabe

melanie.rabe(at)tms-os.de

8c
Nicole Poske

nicole.poske@tms-os.de

9c
Andrea Vallo

andrea.vallo@tms-os.de

7b