Abschlussbedingungen für die Oberschule

Für die Abschlüsse unserer Oberschülerinnen und -schüler gelten folgende Bedingungen (alle Angaben ohne Gewähr, erstellt als Zusammenfassung der aktuell geltenden Erlasslage). Zunächst versuchen wir durch ein Schaubild eine knappe Zusammenfassung zu geben. Des Weiteren gibt es die Downloadmöglichkeit einer ausführlicheren Darstellung im Acrobat-Format. Ergänzt werden alle Angaben durch eine Liste der häufigsten Fragen zu den Abschlussprüfungen des Sekundarbereichs I sowie dem offiziellen Link zur Themenseite des Landes Niedersachsen hinsichtlich des jeweils aktuellen Prüfungsdurchgangs.

Häufige Fragen zu den Abschlussprüfungen

01  Warum werden überhaupt Abschlussprüfungen durchgeführt?

Das Niedersächsische Kultusministerium verfolgt das Ziel, mit den Prüfungen die Qualität der Abschlüsse und vergleichbare Leistungsanforderungen innerhalb einer Schule und unter den Schulen des Landes und im Bundesgebiet zu sichern. Inzwischen werden in fast allen Bundesländern Abschlussprüfungen dieser Art durchgeführt.

02  Wer ist von den Abschlussprüfungen betroffen?

Voraussetzung für den Erwerb eines Abschlusses im Jahrgang 9 und 10 der Allgemeinbildenden Schule ist die Teilnahme an den Abschlussprüfungen. Schülerinnen und Schüler, die die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne Abschlussprüfung verlassen, erhalten lediglich ein Abgangszeugnis.
03  Welche Abschlüsse kann ich erwerben?

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können an der Oberschule folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums sowie eines Beruflichen Gymnasiums berechtigt,
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss sowie der Abschluss der Förderschule Lernen erworben werden.

Der Erwerb aller Abschlüsse ist an bestimmte Notenvoraussetzungen gebunden. Auf das Erreichen dieser Notenvoraussetzungen haben die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung einen großen Einfluss. In den drei bzw. vier Fächern der Abschlussprüfung (schriftliche Prüfungsfächer und mündliches Prüfungsfach) darf die Note „Ausreichend“ in der Jahresendnote nur in einem Fach unterschritten werden. Das heißt, zweimal „Mangelhaft“ als Jahresnote in Fächern der Abschlussprüfung bedeutet: Kein Abschluss!

04  Sind die Abschlussprüfungen zusätzliche Prüfungen?

Die schriftliche Abschlussprüfung ist gleichzeitig auch die letzte zu zensierende schriftliche Lernkontrolle des Schuljahres. Das Ergebnis fließt mit besonderer Gewichtung in die Gesamtjahresnote ein.
Die mündlichen Abschlussprüfungen sind zusätzliche Prüfungen.

05  Welche Fächer werden schriftlich geprüft?

Mathematik, Deutsch und Englisch sind in Klasse 10 der Oberschule für alle verbindliche schriftliche Prüfungsfächer. Im Jahrgang 9 der Oberschule findet eine schriftliche Prüfung in Deutsch und Mathematik statt.

06  Unterscheidet sich die schriftl. Prüfung von einer Klassenarbeit?

Die zeitliche Länge der schriftlichen Prüfung in Klasse 9 beträgt für Deutsch und Mathematik jeweils 120 Minuten. Die zeitliche Länge der schriftlichen Prüfung in Klasse 10 beträgt für das Fach Deutsch 180 Minuten, das Fach Mathematik 150 Minuten und das Fach Englisch 120 Minuten.
Zudem erhältst Du eine Einlesezeit von 15 Minuten, da zwei Vorschläge zur Wahl gestellt werden. Du musst Dich für einen Vorschlag entscheiden.
Die Aufgabenstellungen erwachsen aus dem Unterricht des gesamten Schuljahres und werden zentral vom Kultusministerium gestellt. Die Thomas-Morus-Schule erhält die Aufgaben wie alle anderen Schulen auch erst einen Tag vor der Prüfung.
  
07  Welche Bedeutung hat die Zensur in der schriftlichen Prüfung?

Zwei Drittel der Jahresendnote (=Zeugnisnote) werden durch die Vornote bestimmt. Die Vornote ergibt sich aus den schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen des ersten und zweiten Halbjahres (mit einer Nachkommastelle).

Die Note für die schriftliche Arbeit macht ein Drittel der Jahresendnote (=Zeugnisnote) aus. Sie ist eine ganzzahlige Note, also keine Kommazahl. Dein Lehrer in dem Fach der schriftlichen Prüfung korrigiert und bewertet deine Arbeit gemeinsam mit einem weiteren Fachlehrer der Schule.

Beispiel Deutsch, Mathe oder Englisch:

Vornote: 4,0 Vornote:   3,6
Schriftl. Prfg.: 3 Schriftl. Prfg.: 3
Jahresendnote: 4 Jahresendnote: 3

08  Wie werde ich auf die schriftlichen Prüfungen vorbereitet?

Das Kultusministerium hat uns die Themenbereiche für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch mitgeteilt. Diese werden im Unterricht bearbeitet. In Mathematik erhält die Vorgabe auch eine kleine Formelsammlung, die dein Mathematiklehrer mit dir besprechen wird.

09  Muss ich im Fach Englisch eine mündliche Prüfung ablegen?

Alle Schüler der 10. Klassen werden in Englisch mündlich geprüft. Die mdl. Prüfungen werden als Gruppenprüfung (max. 2 oder 3 Personen) durchgeführt.

Die Note für diese mündliche Teilprüfung fließt zu einem Drittel in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.

10  Welches weitere Fach muss ich für die mündliche Prüfung wählen?

Außer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport kannst du jedes Fach wählen, kannst dich also für ein Fach deiner Wahl entscheiden.

11  Kann ich mich freiwillig in Deutsch, Mathematik oder Englisch mündlich prüfen lassen?

Wenn deine schriftliche Prüfung in Mathematik, Deutsch oder Englisch überhaupt nicht deinen Erwartungen entsprochen hat, kannst du maximal eine zusätzliche mündliche Prüfung beantragen, um eine bessere Jahresendnote zu bekommen. Dabei ist die mündliche Prüfung in Englisch nicht eine Wiederholung der mündlichen Pflichtprüfung in Englisch (siehe Frage 9). Gegenstand der zusätzlichen mündlichen Prüfung sind alle Kompetenzbereiche des Faches Englisch.
In jedem Fall solltest du dich für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches von deinem Klassenlehrer oder deinem Fachlehrer beraten lassen.
Darüber hinaus kann sich auch die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung dafür entscheiden, dich in Deutsch, Mathematik oder Englisch zusätzlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung muss dir spätestens 4 Werktage vor dem Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.

12  Kann ich für die mündliche Prüfung auch ein Fach wählen, welches nur im 1. Halbjahr unterrichtet wurde?

Du kannst für die mündliche Prüfung natürlich auch ein Epochalfach aus dem ersten Halbjahr wählen. Ein Fach aus dem ersten Halbjahr setzt aber eine umfangreiche Wiederholung voraus und du hast vielleicht den Fachlehrer / die Fachlehrerin überhaupt nicht mehr im Unterricht.

13  Welche Bedeutung hat die Zensur der mündlichen Prüfung?

Die Note für die mündliche Prüfung macht außer in Mathematik, Deutsch und Englisch ein Drittel der Jahresendnote (Zeugnisnote) aus.

Beispiel Biologie:

Vornote: 4,0 Vornote: 4,0
Mdl. Prfg.: 3 Mdl. Prfg.: 2
Jahresendnote: 4 Jahresendnote: 3
Wenn du Deutsch, Mathematik oder Englisch als zusätzliches mündliches Prüfungsfach gewählt hast oder die Prüfungskommission für dich in einem dieser Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt hat, damit du noch einen Abschluss erreichen kannst, dann setzt sich die Prüfungsnote (nicht die Zeugnisnote) aus zwei Dritteln schriftlicher und einem Drittel mündlicher Prüfungsleistung zusammen. Die Gesamtgewichtung (ein Drittel der Jahresendnote) bleibt bestehen.
Beispiel Deutsch:
Vornote: 2,0 Vornote: 2,0 Vornote: 2,3
Schriftl. Prfg.: 4 Schriftl. Prfg.: 4 Schriftl. Prfg.: 4
Mdl. Prfg.: 3 Mdl. Prfg.: 2 Mdl. Prfg.: 2
Jahresendnote: 3 Jahresendnote: 2 Jahresendnote: 3

14  Wer führt die mündliche Prüfung durch?

Dein Lehrer / deine Lehrerin in dem von dir gewählten Fach legt die für dich vorgesehenen Prüfungsaufgaben fest und führt auch die mündliche Prüfung durch. Eine weitere Fachlehrkraft der Schule hat vor allem die Aufgabe, ein Protokoll von der mündlichen Überprüfung anzufertigen, ist aber auch an der Notenfindung beteiligt. Der Schulleiter hat das Recht an mündlichen Prüfungen teilzunehmen. Im Unterschied zu den schriftlichen Prüfungen gibt es für die mündliche Prüfung keine zentralen Prüfungsaufgaben durch das Land Niedersachsen.

15  Was wird in der mündlichen Prüfung gefragt?

Die mündliche Prüfung bezieht sich ebenso wie die schriftlichen Prüfungen auf die Unterrichtsinhalte des laufenden Schuljahres, also der 9. Oberschulklasse oder im Schuljahr 2017/18 noch der 10. Haupt- bzw. Realschulklasse, ab 2018/19 der 10. Oberschulklasse.

16  Wie lange dauert die mündliche Prüfung und wie wird sie durchgeführt?

Die mündliche Überprüfung dauert höchstens 20 Minuten. Auf die mündliche Prüfungsaufgabe kannst du dich in einem Vorbereitungsraum unter Aufsicht 20 Minuten vorbereiten. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung (Ausnahme: Pflichtprüfung Englisch Klasse 10, siehe Frage 09).

17  Wer darf bei meiner mündlichen Prüfung zuhören?

Zuhörer bei der mündlichen Überprüfung können ein Mitglied des Schulelternrates, ein Mitglied der Schülervertretung, bis zu zwei Schüler des vorherigen Jahrgangs sowie Lehrkräfte der Schule sein.
Du kannst aber durch einen entsprechenden Vermerk auf deinem Wahlbogen machen, dass mit Ausnahme der Lehrkräfte die anderen aufgeführten Personen von der Teilnahme an deiner Prüfung ausgeschlossen werden.

18  Kann ich von der mündlichen Prüfung befreit werden?

Nein.

19  Was passiert, wenn ich nicht an den Prüfungen teilnehme?

Wenn du keine Lust hast, zu spät aufgestanden bist, also aus Gründen nicht teilnimmst, die du selbst zu vertreten hast, wird der jeweilige Prüfungsteil mit der Note ‚Ungenügend‘ bewertet.
Fehlst du am Prüfungstag aus Krankheitsgründen, müssen deine Eltern die Schule spätestens am Prüfungstag bis 8:00 Uhr telefonisch informieren. Außerdem muss ein ein ärztliches Attest zeitnah nachgereicht werden. Du erhältst dann die Gelegenheit die Prüfung nachzuholen.

20  Wann erfahre ich die Ergebnisse der Prüfungen?

Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfährst du zu einem vom Land Niedersachsen festgelegten Termin, der bei uns im Jahreskalender vermerkt ist, durch Ausgabe der Noten durch den Schulleiter. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen erfährst du am Ende des jeweiligen Prüfungstages ebenfalls durch Ausgabe des Schulleiters.
21 Ist nach dem Absolvieren der schriftlichen Prüfungen unterrichtsfrei?
Ja, Schüler:innen, die ihre Arbeit abgegeben haben, verlassen direkt das Schulgelände.
Dies gilt sowohl für Abschlussschüler:innen der 10. Klassen als auch die vereinzelten Abschlussschüler:innen der 9. Klassen (nicht die Schüler:innen, die die Abschlussarbeit als Klassenarbeit mitschreiben).
22 Ist nach dem Absolvieren der verpflichtenden mündlichen Abschlussprüfung unterrichtsfrei?
Ja. Schüler:innen, die ihre Prüfung beendet haben, verlassen direkt das Schulgelände.
Film … und wer möchte, schaut sich einfach hier einen erklärenden Film des Kultusministeriums an.