Praxistage der Thomas-Morus-Schule
An der Thomas-Morus-Schule absolvieren die Schüler:innen jeweils im 8. und 9. Jahrgang berufsvorbereitende Praktika.
Für den Jahrgang 8 benötigen wir zur Durchführung Betriebe, die bereit sind, Schüler:innen ein halbes Jahr lang jeweils mittwochs Praxiserfahrung zu ermöglichen.
Nach einer einwöchigen gemeinsamen Kennenlernphase im Betrieb sind unsere Schüler:innen trotz des jungen Alters gut in der Lage, sich auf die folgenden eintägigen Erfahrungen einzulassen.
Unsere Idee
Ein Grund für die Einführung der Praxistage ist die Idee, die Lernmotivation der Schüler:innen, durch die Praxiserfahrung im Hinblick auf den Schulabschluss positiv zu beeinflussen.
Der Erfolg der Praxistage zeichnet sich dadurch aus, dass unsere Schüler:innen „erfahrungsreicher„ und „reifer“ zurück in die Schule kommen.
Wünsche, persönliche Stärken, aber auch Schwächen werden erkannt und dieser Mehrwert im Schulalltag umgesetzt.
Die außerschulischen Erfahrungen ermöglichen den Schüler:innen darüber hinaus einen deutlich geweiteten Blick auf das, was sie in ihrer Zeit nach der Schule erwartet.
Und am Ende beeinflusst all das eben ihre Lernmotivation.
Was kann ich als Betrieb erwarten?
Unsere Praktika werden im Vorfeld von unserem Berufsorientierungsteam eng begleitet, was eine interessennahe Bewerbung unterstützt. Dadurch zielen wir darauf ab, neben der Hilfe zur Berufswahl, schon einmal potentielle Auszubildende und entsprechende Betriebe zusammenzuführen. Im Laufe des halbjährlichen Praktikums werden die Schüler:innen von ihren Wirtschaftslehrer:innen begleitet, welche in unregelmäßigen Abständen Betriebe besuchen oder telefonisch Kontakt halten und jederzeit als Ansprechpartner:in zur Verfügung stehen.
Was gibt es rechtlich zu beachten?
Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind (9 Schuljahre), gelten die gleichen Arbeitszeitregelungen wie für Kinder: An höchstens 5 Tagen pro Woche arbeiten sie täglich bis zu 7 Stunden
und wöchentlich 35 Stunden. Hinzu kommen 60 Minuten für Pausen.
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen gibt es aber beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Verkaufsstellen, im Friseurhandwerk und in Krankenhäusern sowie Alten-, Pflege- und Kinderheimen.
Alle Arbeiten, die die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Schüler*innen übersteigen und
ihre Gesundheit gefährden, sind gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht erlaubt.
Während des Schülerbetriebspraktikums unterliegen die Schüler*innen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung. Der entsprechende Versicherungsschutz besteht für die Anwesenheitsdauer im Betrieb und für den direkten Hin- und Rückweg.
Außerdem wird ein Deckungsschutz für Haftpflicht- und Sachschäden gewährt.
Vor Beginn des Praktikums werden die Schüler*innen von Seiten der Schule über die wichtigsten allgemeinen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Betrieben informiert.
Darüber hinaus werden sie zu Beginn des Praktikums im Betrieb mit den Unfallverhütungsvorschriften des Betriebes vertraut gemacht.
Während des Praktikums richten sich die Schüler*innen in ihrem Verhalten und ihrer Arbeitsweise nach
den Anweisungen der betreuenden Mitarbeiter*innen des Betriebes.
Schüler*innen, die erstmalig eine Tätigkeit im Bereich Lebensmittelzubereitung, -verkauf oder Gastronomie ausüben wollen, benötigen eine Belehrung und Bescheinigung des
Gesundheitsamtes über Hygiene und Infektionsschutz (§ 43 IfSG) Die Schule koordiniert die Termine
mit dem Gesundheitsamt, sofern der Praktikumsplatz frühzeitig bekannt ist.
Was gilt während der Praxistage?
Im Rahmen des Wirtschafts- und Deutschunterrichtes dokumentieren die Schüler*innen ihre Praxiserfahrungen im Berufswahlordner.
Besonders ist die kriterienorientierte Reflexion der Praxistage relevant. Darüber hinaus bereiten die Schüler*innen zum Abschluss der Praxistage ggf. mit Unterstützung von Lehrkräften und/oder Betrieb eine Präsentation vor.
Der regelmäßige Kontakt (Besuche, Telefonate) der Wirtschafts- oder Klassenlehrerkraft mit dem Betrieb dient dazu, die Erfahrung im Berufswahlprozess sowie ggf. die vereinbarte Lernaufgabe auf ihre Umsetzung hin zu überprüfen und ein Feedback einzuholen.
Im Namen der Schüler*innen bitten wir den Betrieb um Unterstützung bei der Bearbeitung der gestellten Aufgaben.
Erforderliche Gespräche über Schüler*innen werden während des Praktikums ausschließlich zwischen den Lehrenden der Schule und dem Praktikumsbetrieb geführt.
Für Rückfragen stehen die betreuenden Lehrkräfte und das Berufsorientierungsteam der TMS gern zur Verfügung.
Da das Schülerbetriebspraktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, entfällt eine Vergütung.
Bei Krankheit sind Schule und Betrieb umgehend telefonisch zu benachrichtigen.
Der Präsentationabend
Am Ende der Praxiserfahrung werden Eltern und Freund:innen zu einem gemeinschaftlichen Austausch in unserer Aula eingeladen. Die Schüler:innen präsentieren, bestenfalls mit Vertreter:innen der Betriebe gemeinsam, ihre Arbeitsweltergebnisse und/oder berichten auf unterschiedlichste Weise über ihre Erfahrungen.
Plötzlich stehen Terrarien und selbstgefertigte Werkstücke neben stolzen Schüler:innen und teilweise auch deren Anleiter:innen. Es gibt professionell gedeckte Tische, an Frisierpuppen komplizierte und am Ende wunderschöne Frisuren zu sehen, selbst physiotherapeutische Übungen werden angeboten und professionell angeleitet. Und dann sind da natürlich noch viele tolle Plakate und PowerPoint Präsentationen neben unseren stolzen und mächtig gewachsenen Praxistagexperten.