Am 24.04.2020 hat das Land Niedersachsen die Regelungen zum Umgang mit Beschäftigten, die besonderen Schutzes bedürfen, geschärft.
Es werden die Risikogruppen nach RKI und das grundsätzliche Vorgehen in Schulen benannt und geregelt.
Ergänzend werden Hinweise zum Umgang mit Schüler*innen aus Risikogruppen gegeben.
Darüber hinaus findet sich das bereits angekündigte Formular „Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Schulleitung„, das allein für die Beschäftigten in der Schule gilt.
Allen Beschäftigten, die bereits ein ärztliches Attest vorgelegt haben, wird empfohlen, das Formular nachzureichen.
Gesunde Beschäftigte, die mit einer Person im Haushalt leben, die zu einer Risikogruppe gemäß RKI zählt, gehören selbst nicht zur definierten Risikogruppe.
Sie können aber unter Berücksichtigung von Bedarf und Einsatzplanung im Homeoffice beschäftigt werden. Für unsere Schule bedeutet das, dass die bereits getroffenen Absprachen mit einzelnen Beschäftigten ihre Gültigkeit zunächst bis auf Weiteres behalten.
Auch Schüler*innen, die einer der RKI Risikogruppen angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zu Hause lernen.
Dabei spielt die Schwere der bestehenden Erkrankung, eine eventuelle Häufung von Risiken, das Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen und das Vermögen, erforderliche Hygieneregeln einzuhalten, eine wichtige Rolle.
Beim Verbleib zu Hause ist das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung nicht erforderlich.
Es bedarf jedoch des persönlichen Erklärens gegenüber der Schulleitung. Auch hier gilt: Die bereits erfolgten Gespräche müssen nicht wiederholt werden.