Zeichnen Sie mit – Solidarität für die Bremer Schulen
Liebe solidarische Schulgemeinschaft der TMS,
die fünf Bremer Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück (unseres TMS-Schulträgers) benötigen Ihre und eure Unterstützung. Die Schulstiftung im Bistum Osnabrück und die St.-Willehad-Stiftung in Bremen fordern in einem offenen Brief an Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Senatorin Sascha Karolin Aulepp und die Mandatsträgerinnen und -träger der Bremischen Bürgerschaft eine Verbesserung der Refinanzierung aller Schulen in freier Trägerschaft und eine Änderung in der Aufnahme-Verordnung für Oberschülerinnen und Oberschüler.
Nahezu zeitgleich haben die Eltern eine Online-Petition an die Bremische Bürgerschaft gestartet und verlangen ein Ende der Diskriminierung aller Schulen in freier Trägerschaft im Land Bremen. Nach zwei Tagen haben bereits rund 1280 Personen mitgezeichnet. Damit hat diese Petition innerhalb kurzer Zeit mehr Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden als alle anderen derzeit laufenden Petitionen zusammen. Aber wir sind sicher: Da geht noch mehr.
Worum geht es?
Die fünf Bremer Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück, vier Grundschulen und eine weiterführende Schule mit Oberschule und Gymnasium, kämpfen – wie alle Schulen in freier Trägerschaft – gegen die finanzielle und strukturelle Benachteiligung gegenüber den öffentlichen Schulen durch die politisch Verantwortlichen.
Finanzielle Benachteiligung
Insgesamt besuchen in Bremen rund 10 % der Schülerinnen und Schüler eine Schule in freier Trägerschaft. Gemäß § 20 Privatschulgesetz erhalten diese Schulen einen Zuschuss aus dem Schülerkostensatz multipliziert mit der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Allerdings werden nur die Personalausgaben des Landes berücksichtigt, während die Sachkosten außen vorgelassen bleiben. Das führt dazu, dass die Refinanzierung durch das Land Bremen für Gymnasien nur bei ca. 50 % und für Grund- und Oberschulen sogar nur bei ca. 40 % liegt. Die restlichen Kosten tragen die Eltern durch ein einkommensgestaffeltes Schulgeld in Höhe von bis zu 125,00 Euro im Monat sowie die Schulstiftung mit einem jährlichen Betrag von über 4. Millionen Euro aus Kirchensteuermitteln. Diese Gelder werden in Zukunft nicht mehr genügen. Ein hohes Schulgeld steht jedoch mit dem Selbstverständnis der Schulstiftung nicht im Einklang.
Strukturelle Benachteiligung
Die katholischen Grundschulen sind im staatlichen Aufnahmeverfahren beim Übergang in die fünfte Jahrgangsstufe im Gegensatz zu den öffentlichen Grundschulen keiner Oberschule zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Platz an ihrer Wunschschule nur, wenn dieser im Nachgang des Verfahrens noch frei ist. Sie sind somit bei der Wahl der weiterführenden Schule deutlich schlechter gestellt und müssen unter Umständen sogar eine wohnortferne Schule besuchen.
Gerechtere Finanzierung
Diese unhaltbaren Zustände müssen endlich beendet werden. Offener Brief und Online-Petition fordern die Gleichstellung der freien Schulen mit denen in öffentlicher Trägerschaft. Das Gesetz sieht freie Schulen ausdrücklich vor und bestätigt ihre Bedeutung für die Vielfältigkeit der Schullandschaft. Das Land Bremen muss deshalb endlich seiner Pflicht nachkommen und die Diskriminierung der freien Schulen beenden.
Klage der Schulen in freier Trägerschaft gegen das Land Bremen
Die Schulstiftung im Bistum Osnabrück hat zudem, wie auch neun weitere freie Schulträger im Land Bremen, Klage gegen das Land Bremen bezüglich der im Sommer 2022 erfolgten, nicht nachvollziehbaren Berechnung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft eingereicht. Die Klage der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen wird stellvertretend für alle Beteiligten verhandelt. Eine Klage gegen die notwendige Höhe ist damit nicht vollzogen worden. Diese Entscheidung muss später beraten und getroffen werden.