Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft!
Der für den kommenden Schulbeginn (27.08.2020) geltende Rahmen-Hygieneplan ist seitens des Landes Niedersachsens veröffentlicht worden. Die aktuelle Version ist hier einsehbar. Wir fassen an dieser Stelle die wichtigsten Regelungen zwecks eines schnelleren Überblicks zusammen:
- Schulbesuch bei Erkrankung: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhänig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein (dies gilt nicht bei einem banalen Infekt: z. B. nur Schnupfen, leichter Husten oder Pollenallergie).
- Ausschluss vom Schulbesuch: Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden und Personen, die engen Konatkt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.
- Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule: Bei Auftreten von Fieber oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichtszeit werden die Personen nach Hause geschickt (ggf. zur Abholung isoliert und aufgefordert eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen).
- Zutrittsbeschränkungen: Der Zutritt von Personen, die nicht direkt mit dem Unterrichtsgeschehen in Verbindung stehen, ist auf ein Minimum zu beschränken und muss unter Einhaltung des Mindestabstands erfolgen. Die Kontaktdaten dieser Personen sind im „Besucherbuch“ im Sekretariat zu dokumentieren. Eine Begleitung von Schüler*innen in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Maßnahmen zu beschränken.
- Information und Unterweisung zu Infektionsschutzmaßnahmen: Alle Lehrkräfte wiederholen und ergänzen zu Beginn des Schulbetriebs die Belehrung aller Schüler*innen über die Infektionsschutzmaßnahmen und machen diese im Klassenbuch aktenkundig. Die Belehrung der Lehrer*innen findet auf der ersten Personalkonferenz des Schuljahres statt. Schulfremde Personen können sich auf unserer Homepage informieren und finden den aktuellen Hygieneaushang an den Eingangstüren der Schule.
- Die wichtigsten hygienischen Maßnahmen sind hier zu finden. Details zu den Maßnahmen werden zu Beginn des Schujahres mit allen Schüler*innen durch die Klassenlehrer*innen besprochen.
- Nachverfolgung möglicher Infektionsketten: Es erfolgen Dokumentationen der Zusammensetzung schulischer Gruppen (Kohorten). Details werden auf der ersten Personalkonferenz des Schuljahres für alle Lehrkräfte festgelegt.
- Lüftung: Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoß- oder Querlüftung der Unterrichtsräume durchzuführen. Details werden durch die Lehrkräfte mit den Schüler*innen geklärt.
- Aufzug: Der Aufzug darf jeweils nur von einer Person benutzt werden. Es ist ein Aufzugsausweis erforderlich. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für gehbehinderte Personen mit Betreuungskraft.
- Bushaltestellen: Die Aufsichten sind gehalten auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzuweisen.
- Ganztagsbetrieb/Mittagessen: Ob es organisatorisch möglich ist, den Ganztagsbetrieb nach den Sommerferien starten zu lassen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Einen vollständigen Regelbetrieb wie er aus früherer Zeit bekannt ist, wird es nicht geben.
- Nutzung der Toilettenräume: Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig eine Räumlichkeit aufsuchen dürfen, ergibt sich durch die Anzahl der Toiletten und Urinale in dem jeweiligen Raum.
- Reinigung: Neben der schulischen Reinigung müssen die Benutzer*innen von EDV-Geräten, diese selbsttätig nach Nutzung reinigen. Entsprechende Rinigungsmittel werden bereitgestellt.
- Konferenzen und Versammlungen: Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind zulässig, sollen jedoch auf das notwendige Maß begrenzt werden. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen.
- Praktika und betriebliche Praxisphasen: Es gelten die in den Unternehmen und Institutionen geltenden Infektionsschutz- und Hygienevorgaben.
- Umgang mit Schüler*innen aus den Risikogruppen: Bei eingeschränktem Regelbetrieb (Szenario A) nehmen alle Schüler*Innen wieder am Präsenzunterricht teil.
- Corona-Warn-App: Die Nutzung der App wird seitens des Landes Niedersachsen allen am Schulleben Beteiligten ausdrücklich empfohlen.
- Meldepflicht: Das Auftreten einer Infektion mit dem COVID-19-Virus ist der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Infektionsgeschehen in unserer Region entwickelt. Entsprechende Anpassungen der schulischen Pläne erfolgen ggf.. Wir bitten um regelmäßige Kenntnisnahme aller Neuigkeiten auf unserer Homepage.
Herzlichen Gruß aus der TMS!